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levo stehrollstuhl - aus dem bestand der kk??
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jade42
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 22:54    Titel: levo stehrollstuhl - aus dem bestand der kk?? Antworten mit Zitat

hallo an alle,

war schon länger nicht hier, aber nun bin ich da... und vielleicht könnt ihr mir mal weiterhelfen.

habe vor ca. halbem jahr eine stehrollstuhl probe gesessen. Toll kann ich nur sagen. Seit jahren konnte ich endlich mal in meinen schrank oben schauen.
ich beantragte diesen bei der kk. habe verordnung u.s.w. abgegeben.

nun wurde mir mitgeteilt das der genehmigt wurde und bei meinen sanitätshaus ist.

ich rief mein sanitätshaus an ............ es ist ein levo geliefert worden, aber kein neuer sondern einer aus dem bestand. Dieser ist viel zu groß, viel zu schwer, überhaupt nicht wendig usw. Er sollte aber umgerüstet werden. Bevor kk dafür kosten übernimmt, soll ich einen meiner 2 aktivrollis zurückgeben (habe 2).
naja, dies hätt ich sehr ungern gemacht, aber als ich dann stehrolli sah, wg. welchen ich einen meiner aktiven rollis hergeben sollte............... ne das ging gar nicht.
ok. vielleicht hätte den stehrolli mein sanitätshaus noch einigermaßen schöner ausgerüstet, bzw. etwas schmäler, weil der stehrolli ist um ganze 11 cm breiter als mein normaler rolli... . Aber gut, ich hätt den stehrolli genommen, wenn ich nicht einen meiner aktiven abgeben müsste, aber so...

ich bat darufhin die kk mir meine 2 rollstühle dennoch zu lassen. keine chance, schrieben sie zurück. 2 sind schon eine seltenheit, geschweige denn nun ein dritter. ich müsse einen abgeben, oder aber auf einen stehständer als alternative nehmen.

was soll ich machen.... ???
wäre es der stehrolli den ich probe gesessen habe, dann würde ich ohne weiteres einen rollstuhl zurückgeben, aber sooooooooooooo nein.

ich habe jetzt geschrieben, dass ich auf meine 2 rollis nicht verzichte und den stehständer nehme....

was hätter ihr gemacht?
wann hat man denn überhaupt ne chance einen neuen stehrolli zu bekommen??? hat man die überhaupt??

hat jemand von euch einen stehrolli?? oder mehrere rollstühle überhaupt?

wie könnt ich eine neuversorgung eines stehrollis beantragen???

habt ihr ideen, tipps????
dankeeeeeeeeeeeee

ps entschuldigt für das schnelle geschreibsel....
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade,

Zitat:
ich habe jetzt geschrieben, dass ich auf meine 2 rollis nicht verzichte und den stehständer nehme....


damit hast du nun schon eine Entscheidung getroffen.

Ich hätte an deiner statt, die Versorgung der KK mit der Begründung abgelehnt, daß der angebotene Rollstuhl zu breit und zu schwer ist, denn an beidem kann das Sanitätshaus nichts (an der Schwere kann sehr wenig verändert werden) verändern.

Weshalb die Frage, nachdem deine Entscheidung gefallen ist?

LG
Sinale

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jade42
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BeitragVerfasst am: 07.02.2010, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

habe grad den brief vorhin geschrieben. also vor dem Beitrag hier.

er steht hier auf den schreibtisch. habe den noch nicht abgeschickt. meinst du ich sollte es ändern????
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade,

ja, an deiner statt würde ich dies ändern. Bevor ich den entsprechenden Brief absenden würde, würde ich mir angebotenen Stuhl genau ansehen und würde mit dem Mitarbeiter des Sanitätshauses besprechen, was deinen Notwendigkeiten entsprechend an dem Stuhl verändert werden könnte und was nicht verändert werden könnte. Alles was nicht verändert werden kann, würde ich in dem Brief an die KK erwähnen mit einer Begründung, weshalb du diese Veränderung behinderungsbedingt unbedingt benötigst, um den Stuhl nutzen zu können.
Abschließend würde ich eine Versorgung mit einem anderen Levo-Stehrollstuhl fordern, der deinen Notwendigkeiten entspricht.

Würdest du mit einem Rollstuhl, der 11 cm zu breit ist, durch die Türen in deiner Wohnung kommen?

Viel Erfolg!

LG
Sinale

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jade42
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Sinale,

hm ich war grad am Sa. im Sanitätshaus und habe mir den besagten Stehstuhl angeschaut. Dieser ist wirklich, alles andere als der den ich damals probe gesessen habe.
Mein Sanitätshaus -"berater", sagte mir, das die räder, so kk der umrüstung zustimmt, er etwas schmäler ansetzen würde. Damit der nicht soo breit ist. Da ist zb. ein Tisch davor.... den sagte er könne er auch entfernen. So gesehen, würde sich ja einiges dran verändern lassen. Jedoch wird es trotzdem nicht so sein, wie ich es damals bei der probe gesehen habe. Die Rückenlehne ist so enorm hoch, das der ganz rücken damit bedeckt ist. Meine Laison ist L1 und L5.

Dann ließ sich der andere Probestuhl über Armlehnen in die Aufrechte stellen, also auch kein Akku vorhanden. Bei den aus dem Bestand ist es elektisch, damit meine ich nicht der ganze stuhl wäre elektro, sondern nur mit einer Elektrovorrichtung versehen, mit dem er aufgerichtet wird. Somit habe ich einen Akku drunter und dieser läßt sich somit sehr schwer wenden.

Für so einen wie dem aus dem KK-Bestand, lohnt sich nicht das Eintauschen eines meiner täglichen Rollis.

Hast du eine Ahnung wie ich das alles formulieren könnte und vielleicht noch etwas mehr was man dazuschreiben könnte warum ich um eine neuversogung bitte ??Embarassed

dankeschön.
lg
jd
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Lisa Maier
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jade,

wenn er 11 cm breiter ist, dann stimmt doch garantiert die Sitzbreite in keinster Weise. Da ändern auch Bastelarbeiten an den Rädern nichts dran. Folglich ist dieser Rollstuhl absolut ungeeignet. Mit einem zu großen Rollstuhl fahren ist wie laufen in zu großen Schuhen: Anstrengend, unbequem und macht auf Dauer krank. Ich fuhr mal eine zeitlang einen Rolli, der nur 2 cm im Sitz zu breit war - da war mein Körper überhaupt nicht mit einverstanden. Den kann dich die Krankenkassen nicht zwingen anzunehmen.

Viele Grüße

Lisa
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jade42
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Lisa,

also der mensch vom sanitätshaus hat es ausgemessen und es wären 11 cm mehr. Angeblich liegt es an den Speichen die sehr weit auseinader sind und er meinte noch dies könne er schmäler machen, so das er 3-4 cm am ende breiter wird als mein normaler. hmm komisch, denn die sitzbreite ist auch weiter als bei meinem. Aber er sagte mir noch, er wisse jetzt noch gar nicht was genehmigt werden würde um den stuhl umzurüsten. Vielleicht nur das nötigste, vielleicht viel mehr. Je mehr, desto mehr kann er den verändern.

der stuhl steht ja schon seit 2 monaten im sanihaus und wartet auf die kostenzusage der kk für ne umrüstung. jetzt habe ich angst, kann ich denn überhaupt noch ein widerspruch einlegen? Den stuhl habe ich aber erst vorgestern gesehen. ich dachte, die ganze zeit, muss man nicht sehen, bilder die mir das sanihaus schickte würden genügen. Doch dann habe ich es mir zum glück anders überlegt und bin rausgefahren um den zu sehen. Tja da war ich aber ganz schön überrascht von dem ungetüm welches ich da vor mir sehen sah.

meinst du es hätte sinn doch noch ein widerspruch zu schreiben???
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Gesa
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


es ist ja ein ganz anderes Modell, als beantrag. Das ist schonmal das erste. Wenn die Maße nicht stimmen, das zweite.

Das geht gar nicht, auch vom Sanihaus her nicht. Die sollen keine Fotos schicken, sondern mit dem Rolli vorbeikommen und ihn dir zeigen. Was er da umbauen will, absoluter Unfug, lass die Hände von dem. Er ist nicht geeignet, besteh auf eine Neuversorgung. Dafür kannst Du dann auch einen anderen Rolli abgeben, wobei es auch sein kann, dass der Levo nach wie vor als Stehgerät zählt, da müßtest Du evt. mal direkt bei der Firma nachfragen. Das wäre dann nämlich was anderes als nen rolli.


Liebe Grüße

GEsa

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Rollstuhlfahrerin seit 1998 mit unklarer Diagnose; Erfahrungen mit Rollstuhlversorgung, behindertengerechtem Autoumbau; Geigenlehrerin
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Sinale
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BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade,

schreibe keinen Widerspruch, sondern lehne den Rollstuhl ab, aus den hier genannten Gründen, es ist nicht der beantragte, er ist zu schwer und mindestens 4 cm zu breit, auch wenn er umgerüstet würde, die Rückenlehne ist zu hoch, (evtl. fallen dir noch mehr Punkte ein) somit ist er für dich nicht nutzbar, deshalb bestehe auf eine Versorgung mit dem beantragten Modell.

Evtl. kann dir die Firma Levo behilflich sein. Du kannst dir auch Prospekte von beiden Modellen zusenden lassen, so kannst du vergleichen und Argumentieren, weshalb der Rollstuhl für dich nicht geeignet ist.

http://www.levo.ch/1_Deutsch/Start_D.htm

LG
Sinale

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erjotes
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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jade 42,

ich würde an Deiner Stelle auch den Levo aus dem Lagerbestand rundweg ablehnen, weil er nicht identisch ist mit dem Levo, den Du bei der Auswahl gesehen und getestet hast.

Wenn Dir die KK einen völlig identischen Levo ( wie besichtigt und getestet ) bewilligt, könntest Du ja einen Deiner Aktivo´s dann abgeben.
Aber eben nur dann!

Das Herumgebastel an einem alten Levo bringt gar nichts, wie meine Vorschreiberinnen schon bemerkten, die Sitzbreite und das Gewicht des alten Lager-Levo´s kann man nicht ändern, also würde dieser alte Lager-Levo eine Fehlversorgung darstellen.

Sag das Deinem Rolli-Doc vom Sanihaus, er solle Dir den mit dem Muster-Levo identischen Levo bei der KK absegnen lassen und ihn Dir dann genau vermessen bestellen. Erst dann, wenn der neue Levo passt ( ohne zugeständnisse ) kann ein alter Aktivo im Gegenzug heraus gegeben werden.

Viel Glück und Grüße vom großen Fluß !

_________________
Meine Diagnose: Einfach lebensfroh !
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Birgit
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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade42,

abgesehen von den hier schon genannten Gründen den LEVO aus dem Pool abzulehnen, hier noch mehr Hintergrundwissen:

Der allgem. verwendete Begriff Stehrollstuhl auch irreführend. Korrekte Bezeichnung ist mobiler Stehtrainer und das ist auch die Produktgruppe , unter er er im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen geführt wird. (18.99.03.xxx)

Fakt ist daher, dass für einen vorhandenen Stehrollstuhl (mobiler Stehtrainer) niemals der Anspruch auf einen weiteren Rollstuhl erlischt. (Auch wenn die Krankenkassen das immer wieder versuchen)

Somit gibt es keinen ersichtlichen Grund einen anderen Rollstuhl abzugeben, um einen "mobilen Stehtrainer" (LEVO) zu erhalten Wink.

Viel Erfolg!

Gruss Birgit

_________________
Tetraspastik; Rollstuhlfahrerin

Was man nicht aufgibt, hat man nie verloren. (Schiller: Maria Stuart II, 5. rzl)
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jade42
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Dabei seit: 21.11.2007
Beiträge: 20
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BeitragVerfasst am: 09.02.2010, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ihr lieben,
ich schicke euch mal das was ich geschrieben habe und bin auf eure Antworten gespannt....

ist etwas lang geworden Embarassed vielleicht lest ihr es dennoch bis zum ende...
-------------------------------------------------------------------------------------

Ablehnung des gelieferten Stehrollstuhl


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lehne ich den an das Sanitätshaus xxx gelieferten Stehrolltuhl ab.

September 09 legte das Sanitätshaus eine Antrag auf Kostenübernahme für die Neuversogung mit einem Stehrollstuhl LEVO active-easy LAE II.
Ärztliche Bescheinigung vom Chefarzt Dr. Marcus (BGU) und Rezept wurden beigelegt.

Dezember 09 wurde dann irgendein Stehrollstuhl aus dem KK Bestand an das Sanitätshaus geliefert. Dies ist ein völlig anderer als der von mir beantragte.
Dabei wurden meine Bedürfnisse überhaupt nicht berücksichtigt.

Die Gründe für die Ablehnung gegen des gelieferten Stehrollstuhls sind folgende:

Der Stehrollstuhl der geliefert wurde ist keineswegs auf mich abgestimmt. Er ist um ganze 11 cm breiter als mein täglicher Rollstuhl. Dies schon bedeutet das ich im voraus wissen muss, ob ich den durch eine Tür durchkomme oder nicht.

Ein weiteres ist, das der Stehrollstuhl elektronisch in die Aufrechte gebracht wird. Dies kommt für mich nicht in Frage, weil es durch den Akku an Schwere zunimmt, so das der Rollstuhl ohne enormen Kraftaufwand gar nicht zu fahren ist.
Die Rückenlehne kommt in die Höhe meiner Schulter. Dadurch kann ich mich mit den Oberkörper nicht frei bewegen und bin eingeschränkt. Meine Laison liegt im Lendenwirbel 1 und 5, was sehr niedrig ist.
Der KK-Stehrollstuhl kann weder im Haus noch draußen benutzt werden. Im Haus läßt er sich kaum lenken oder vorwärts rollen. Für draußen gilt das gleiche, hinzu kommt aber noch, dass er durch die Größe, Schwere und nicht vorhandener Möglichkeit des Faltens, überhaupt nicht transportiert werden kann. Der Stehrollstuhl ist einem stationären Stehständer mit Rollen gleich. Mehr kann man damit nicht machen.

Ich habe den Levo active- easy LAE II beantragt. Dieser ist ein wendiger Alltagsrollstuhl für manuelles Fahren mit Stehfunktion. Wegen der faltbaren Rückenlehne läßt sich dieser leicht für mich transportieren.
Ich bin auf keinen Hilfe angewiesen.

Diesen Stuhl bin ich Probe gefahren. Der ist völlig auf mich abgestimmt. Ich kann mich mit diesem auf jedem Ort und Stelle aufrecht stellen. Ich wäre endlich in der Möglichkeit meinen Gegenüber in die Augen zu schauen. Der Haushalt läßt sich sitzend erledigen und stehend kann ich sogar die Fenster alleine putzen. Ich kann an meine Oberschränke ran. Das heißt auch, dass ich keinen vollautomatischen Lift-Hängeschrank für die Küche benötige, weil ich an meine Schränke auch “so” komme. Ich bin an keine Haushaltshilfe oder anderweitige Hilfe durch dritte angewiesen.

Dadurch dass ich immer die Möglichkeit habe mich hinzustellen, würde sich meine Lebensqualität um ein vielfaches verbessern. Dies wäre für mich der maximale Bewegungsmaß, es würden sich die verkürzte Muskulatur der Knie und Füße wieder dehnen. Die Gefahr eines Dekubitus wird verringert, welche ich schon mehrmals hatte und die nur durch mehrmalige Operationen zu verschließen waren, und nicht nur weil ich bei einer Größe von 185 cm und einem Gewicht von 55 kg an Untergewicht leide. Durch das mehrmalige tägliche Stehen, welches mir der Levo ermöglichen würde, verbessert sich auch Darm und Blasenfunktion. Desweiteren verbessert sich der Verdauungstrakt, der Kreislauf wird angeregt. Einer Osteoporose, bei welcher die typischen Folgen Knochenbrüche sind, wird vorgebeugt.

Ein ganz wesentlicher Faktor ist noch der, dass meine Wirbelsäule großen Schaden genommen hat. Hier ein Ausschnitt des Schreibens von Prof. Dr. Klekamp, welchen Chefarzt Dr. Marcus meine MRT-Bilder vorgelegt hat:


Diagnose: Querschnittlähmung nach Fraktur L1 und L5 1992
Posttraumatische Arachnoidalzyste Th12/L1

Sie beschreiben einen pulsierenden, brennenden Schmerz auf der rechten Seite in Höhe des 1. Lendenwirbels etwa seit 1994. Seit 2 Jahren berichten Sie von einer Zunahme dieser Schmerzen. Dr. Marcus hat mir anlässlich einer wissenschaftlichen Tagung, die neulich in Frankfurt stattfand, Ihre Bilder bereits gezeigt und mir von Ihnen berichtet.
Die Bilder zeigen meiner Meinung nach keine Zyste im Rückenmark im Sinne einer Syringomyelie sondern eine Zyste der weichen Rückenmarkshäute – eine sog. Arachnoidalzyste – die sich als Folge des Unfalls 1992 gebildet hat und im Bereich des 12. Brustwirbels und 1. Lendenwirbels eine Kompression der Nerven und des unteren Endes des Rückenmarks bewirkt. Außerdem hat sie in den vergangenen knapp 17 Jahren den 12. Brustwirbel und 1. Lendenwirbel durch den in ihr bestehenden Druck arodiert.


Lt. Prof. Dr. Klekamp, sollte eine Operation nur in Frage kommen, wenn die Zyste weiter wächst. Dies ist im Moment nicht der Fall und wir hoffen das es auch so bleibt.
Die Schmerzen sind an manchen Tagen enorm und kaum auszuhalten. Dies ist einer der Gründe dass Dr. Marcus die ärztliche Bescheinigung für einen Stehrollstuhl geschrieben hat. Es ist wichtig, dass ich eine Möglichkeit habe mich bis zu 30 mal täglich in eine aufrechte Position zu bringen. Durch oftmalige Positionsänderung und durch den erweiterten Gebrauch der Arme im Stand, sowie durch Balance- und Stellreaktion der Haltemuskelatur würde auch der Druck auf die Nervenbahnen weniger und somit auch die Schmerzen geringer.

Prof. Dr. Klekamp empfahl mir wegen den starken Schmerzen eine Schmerzterapie in Betracht zu ziehen. Dies tat ich jedoch nicht, weil ich denke, dass durch häufiges Stehen die Schmerzen nachlassen könnten.

Es sind nur Vorteile für meine Gesundheit welcher mir der LEVO LAE II bietet und ich bitte Sie mich mit einen Levo aktiv zu versorgen und meinem Widerspruch stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

...und was soll ich noch eurer meinung ändern oder gar weglassen?

lg
jd
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Dabei seit: 08.11.2006
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BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade

du hast eine PN von mir.

LG
Sinale

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Gesa
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Dabei seit: 12.10.2005
Beiträge: 339

BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade


ich würde das Ding kurz und knapp formulieren. Du lehnst den Stuhl ab, weil er in den Maßen überhaupt nicht dem beantragten entspricht und auch nicht Dir angepaßt werden kann. Dann vielleicht noch nen Satz dazu, wenn sie einen im Pool haben, der dem beantragten entspricht, nimmst Du natürlich auch den (immer Bereitschaft zur Kooperation zeigen Smile)

Damit würde ich es erst einmal belassen, alle anderen Sachen kann man sich immer noch aufheben, wenn es in einen Widerspruch oder dergleichen geht, niemals alles Pulver gleich verschießen.


Ich würde auch nicht so doll betonen, dass das nen Aktivrolli ist, ist es nämlich nicht, auch vom Fahren her nicht! Es fährt sich schon anders darin, von daher ist es schon gut so, dass er auch nicht als Rollstuhl sondern als Stehständer gilt.

Soweit ich es verstanden hatte, ist das Teil doch grundsätzlich bewilligt, es geht nur noch um die Frage, ob aus dem Bestand oder neu?


Liebe Grüße

Gesa

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Rollstuhlfahrerin seit 1998 mit unklarer Diagnose; Erfahrungen mit Rollstuhlversorgung, behindertengerechtem Autoumbau; Geigenlehrerin
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Birgit
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Dabei seit: 07.10.2005
Beiträge: 620

BeitragVerfasst am: 10.02.2010, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jade,

ich habe Dir eine PN geschieben!

Gruss Birgit

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